Wichtiger Hinweis für die Beantragung von Ehrungen Das Präsidium des Badischen Turner-Bundes hat mit sofortiger Wirkung festgelegt, dass Anträge auf Verleihung der Goldenen Verdienstplakette des BTB und des DTB-Ehrenbriefes jeweils bis zum 1. eines Monats bei der BTB-Geschäftsstelle vorliegen müssen. Dabei ist zu beachten, dass diese Anträge über die Turngaue, die hierzu ein Votum abgeben, zu stellen sind. Innerhalb des laufenden Monats entscheidet der vom BTB-Präsidium berufene Ehrenausschuss über die eingegangenen Anträge. Falls die eingegangene Ehrung genehmigt ist, benötigt die BTB-Geschäftsstelle für die Ausfertigung und ggf. Versand der Ehrungsunterlagen 10-14 Tage, so dass sich zwangsläufig auf Landesebene eine Bearbeitungszeitraum von ca. sechs Wochen ergibt. Vereine und Mitarbeiter werden dringend gebeten, diese Bearbeitungsfrist bei der Terminierung von geplanten Ehrungen zu beachten. Abweichungen von dieser Fristvorgabe sind ab sofort nicht mehr möglich.
Aktualisiert (Freitag, den 29. April 2011 um 06:02 Uhr)