Ehrungsordnung
Ehrungsordnung für den Turngau Mannheim
Gauebene
Um verdienten Mitgliedern von Turnvereinen, die nach der Ehrungsordnung des Deutschen Turnerbundes für eine Ehrung durch den Deutschen Turnerbund noch nicht heran stehen, ihrer Verdienste um das Turnwesen wegen jedoch eine Ehrung über den Verein hinaus verdienen, wurde auf Beschluss des Gauturntages vom 08.01.1967 folgende Ehrungsordnung für den Turngau Mannheim beschlossen:
Gauehrennadel
Der Turngau Mannheim verleiht an besonders verdiente Turnerinnen und Turner und an Freunde und Förderer des deutschen Turnens die Ehrennadel des Turngaues Mannheim (Gauehrennadel) nach folgenden Richtlinien:
1. Für die Verleihung der Gauehrennadel ist ein besonderer Verdienst für und um das deutsche Turnwesen, sei es in Wort, Schrift oder Tat, Vor-aussetzung.
2. Lebensalter, das nicht unter 30 Jahren sein soll, und Mitgliedschaft im DTB sind für die Verleihung der Gauehrennadel nicht allein aus-schlaggebend, wohl aber das Gesamtverhalten, die turnerische Haltung des zu Ehrenden, sein tätiges Wollen und Können und seine jahrelang bewiesene Einsatzbereitschaft für die Turnsache. Vieljährige Mit-gliedschaft, auch turnerische Wettkampferfolge allein gelten nicht als verdienstvolle Tätigkeit im Sinne dieser Ehrungsordnung.
3. Die Verleihung der Gauehrennadel soll n a c h den möglichen Vereinsehrungen und vor der möglichen DTB-Ehrung (Ehrennadel des Deutschen Turnerbundes) erfolgen.
4. Über die Verleihung der Gauehrennadel beschließt in allen Fällen ausschließlich und endgültig der Gauvorstand mit einfacher Stim-menmehrheit.
5. Die Verleihung der Gauehrennadel erfolgt auf Antrag eines dem Turngau Mannheim angehörenden Vereins (Vereinsvorstandschaft), oder aus eigenem Entschluss des Gauvorstandes.
6. Anträge auf Verleihung der Gauehrennadel sollen mindestens 4 Wo-chen vor der beabsichtigten Ehrung beim Vorsitzenden des Ehrenrates des Turngaues Mannheim eingereicht werden.
Die Anträge sind mit Formular für jede Ehrung besonders zu stellen und sollen folgende Angaben enthalten:
a) Personalien des zu Ehrenden
(auch Geburtsdatum und Geburtsort)
b) Turnerischer Werdegang
(Eintritt im DTB, Verein, Ämter usw.)
c) Kurz gefasste Begründung für den Vorschlag zur Ehrung mit An-gabe aller bisher dem Ehrenden zuteil gewordenen Ehrungen
d) Ort und Zeit der vorgesehenen Ehrung
e) Dem Antrag ist die Ehrungsordnung des Vereins beizulegen (falls vorhanden)
7. Für die dem Gau entstehenden Aufwendungen ist mit jedem Antrag eine Gebühr von € 10,00 an den Bereich Finanzen zu entrichten.
8. Die Gauehrennadel wird mit Urkunde verliehen.
9. Die Ehrung soll in würdiger Form erfolgen und durch ein Gauturn-ratsmitglied vorgenommen werden.
10. Die Geehrten werden in einer Ehrenliste, die der Gauschriftführer führt, festgehalten.
Gauehrenmitgliedschaft
Auf Antrag des Gauvorstandes/Gauturnrates kann ein Turnratsmitglied vom Gauturnrat zum Ehrenmitglied/Gauehrenvorsitzenden/
Gauehrenfachwart ernannt werden.
Kreisebene
Verdiente Persönlichkeiten - Sportplakette
Sportplakette und Sportehrennadel der Stadt Mannheim
1. Die Sportplakette wird vergeben:
- An aktive Sportler/innen, die ausschließlich für einen Mannheimer Verein in der deutschen Nationalmannschaft starten, eine nationale Meisterschaft, einen Medaillenrang bei einer offiziellen Europa- oder Weltmeisterschaft errungen oder an olympischen Spielen oder an Weltmeisterschaften teilgenommen haben.
- An Welt- und Europarekordinhaber im Jahr der Verbesserung
- An besonders verdiente Persönlichkeiten des Mannheimer Sport-lebens. Zu diesem Personenkreis zählen u. a. Vereins- und Ver-bandsfunktionäre, Trainer und Betreuer, deren Wirken und Leis-tungen nachhaltig die Mannheimer Sportgeschichte mitgeprägt und für diese Leistungen schon innerhalb der Sportverbände Eh-rungen hierfür erfahren haben.
Die Vereine bzw. die Sportarten der zu Ehrenden müssen dem Deutschen Sportbund bzw. dem Badischen Sportbund angeschlossen sein.
Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Mannheim
Die Sportplakette wird nur einmal vergeben.
1. Die Sportplakette wurde von dem Bildhauer Prof. Carl Trummer ge-schaffen. Sie besteht aus Bronze, hat eine ovale Form und einen Län-gendurchmesser von 12 cm. Sie zeigt auf der Vorderseite ein Relief mit dem Lorbeer umkränzten Bildnissen eines Siegers und einer Siegerin sowie die Inschrift „Die Stadt Mannheim für hervorragende Leistungen im Sport“. Auf der Rückseite ist das Stadtwappen eingeprägt und der Name des/der Geehrten sowie der Stammverein eingraviert. Die Sportplakette wird in einem Etui überreicht. Gleichzeitig mit der Sportplakette wird eine Sportehrennadel übergeben, die als äußeres Zeichen der verliehenen Auszeichnung getragen werden kann. Die Ehrennadel ist in Silber ausgeführt und zeigt das stilisierte Stadtwappen mit der Umschrift „Die Stadt Mannheim für hervorra-gende Verdienste im Sport“.
2. Über die Zuerkennung der Sportplakette entscheidet auf Vorschlag des Fachbereiches Sport und Freizeit der Sportausschuss.
3. Besonders verdiente Persönlichkeiten des Mannheimer Sportlebens werden vom Sportkreis Mannheim benannt und dem Sportausschuss vorgeschlagen.
4. Außerdem werden im Rahmen der Sportlerehrung mit einem Ehren-geschenk ausgezeichnet:
a) Die nationalen Deutschen Meister der im Deutschen Sportbund zusammengeschlossenen Sportverbände mit besonderer Aufga-benstellung
b) Deutsche Jugend-, Junioren- und Seniorenmeister
Landesebene
Badischer Sportbund
Ehrennadel in Bronze
Ehrennadel in Silber
Ehrennadel in Gold
Verdienstmedaille
Ehrenmitgliedschaft
Ehrenplakette
Badischer Turner-Bund
Bitte beachten Sie den wichtigen Hinweis für die Beantragungen von Ehrungen
Turnerische Ehrungen
1. Vereine können für die Auszeichnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgende Ehrungen beantragen:
- DTB Ehrennadel
- Goldene Verdienstplakette des Badischen Turner-Bundes
- DTB Ehrenbrief
2. Ehrungsanträge der Vereine werden auf offiziellen Vordrucken über den zuständigen Turngau, der hierzu Stellungnahme abgibt, an die Landesgeschäftsstelle gerichtet. Formulare können im Internet beim Turngau Mannheim entnommen werden.
3. Die Gebühren in Höhe von
€ 25,00 für die Goldene Verdienstplakette des BTB
€ 25,00 DTB Ehrennadel
€ 35,00 DTB Ehrenbrief mit silberner Ehrennadel
sind zum Zeitpunkt der Antragstellung auf ein Konto des Badischen Turner-Bundes zu überweisen.
4. Über die bis zum Ende eines Kalendermonats eingegangenen An-träge entscheidet der Ehrungsausschuss im darauf folgenden Monat. Anschließend werden die Ehrungen durch die Landesgeschäftsstelle ausgefertigt und versandt.
Gesamter Zeitbedarf ca. 6 bis 8 Wochen.
5. Die Verleihung der DTB-Ehrennadel beschließen die Turngaue in eigener Zuständigkeit.
6. Ehrungen werden grundsätzlich nur an aktive Mitarbeiter/innen verliehen oder aus Anlass des Ausscheidens aus der Tätigkeit.
7. Von Ehrung zu Ehrung beträgt der Abstand in der Regel mindestens 5 Jahre.
8. Ehrungen sollen in angemessenem, würdigem Rahmen überreicht werden.
Bundesebene
Deutscher Turnerbund
Ehrungen für Einzelpersonen
- Ehrennadel in Bronze mit Urkunde
- Ehrenbrief mit silberner Ehrennadel
- Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette mit silberner Ehrennadel und Goldkranz oder
- Walter-Kolb-Plakette mit silberner Ehrennadel und Goldkranz
- Ehrenurkunde mit goldener Ehrennadel
- Ehrenmitgliedschaft mit goldener Ehrennadel und Goldkranz
- Flatow-Medaille
- Carl-Schuhmann-Medaille
- DTB-Jugendpreis
- Jahnbrief
- Ehrengabe
Ehrungen für Jubiläumsvereine
Der DTB verleiht im Einvernehmen mit dem BTB folgende Ehrungen bei Vereinsjubiläen:
Zum 100jährigen Bestehen: DTB-Schild mit Fahnenband
Zum 125jährigen Bestehen: Walter-Kolb-Schild
Zum 150jährigen Bestehen: Friedrich-Ludwig-Jahn Schild
Zum 175jährigen Bestehen: DTB-Urkunde
Eine Antragstellung zur Erlangung dieser Verleihung ist nicht erforderlich. Die notwendigen Erhebungen und Feststellungen veranlasst die BTB-Geschäftsstelle.
Staatliche Ehrungen
Sportplakette des Bundespräsidenten für 100 Jahre und ältere Vereine
Die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ ist als Auszeichnung für Turn- und Sportvereine oder -verbände bestimmt, die sich in langjährigem Wir-ken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports er-worben haben.
Der Antrag auf Verleihung ist mindestens 6 Monate vor dem Jubiläum schriftlich über den zuständigen Spitzenverband oder Landessportbund an den Empfehlungsausschuss des Deutschen Sportbundes zu richten. An-tragsformulare sind beim zuständigen Landessportbund erhältlich.
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Als höchste Auszeichnung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht, kann der Herr Bundespräsident den Verdienstorden verleihen. Er wird gemäß Artikel 2 des Ordensstatutes in verschiedenen Ordensstufen verliehen. Die Verleihung ist an streng einzuhaltende Bedingungen gebunden. Anträge von Vereinen für verdienstvolle Mitarbeiter sind im wirklich begründeten Einzelfall an die zuständigen Regierungspräsidien zu richten. Dort wird auch Auskunft über die Verleihungsbedingungen erteilt.
Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg verleiht für hervorragende Verdienste die Verdienstmedaille. Sie wird für Leistungen verliehen, die insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Die Zahl der Ordensinhaber darf nicht höher als 1000 sein. Die Auszeichnung kann bei den Bürgermeisterämtern und den Landratsämtern angeregt werden.
Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat als Dank und Anerkennung für langjäh-rige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen (also auch für den Bereich Turnen und Sport) die Ehrennadel gestiftet. Voraussetzung für die Verleihung ist eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 15 Jahren.
Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung und die Re-gierungspräsidenten sowie Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeis-ter.
Antragsvordrucke sind bei den Kommunalverwaltungen erhältlich.
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Aktualisiert (Freitag, den 29. April 2011 um 06:02 Uhr)



