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Startbedingung Gauveranstaltung |
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1. Meldungen Meldungen können zahlenmäßig erfolgen, falls die namentliche Meldung durch Zusendung der Wettkampfkarten oder entsprechende Meldelisten nicht ausdrücklich verlangt wird. Bei zahlenmäßiger Meldung sind die Namen nach Erhalt der Wettkampfkarten durch den Verein oder den Wettkämpfer selbst einzutragen.
2. Startkarten / Startpässe
2.1. Gauliga Zu allen Gauligawettkämpfen ist vor Beginn des Wettkampfes die Gau-Startkarte zur Kontrolle abzugeben. Ohne Startkarte besteht keine Startmöglichkeit. Startkarten sind über den Gaufachwart oder Ligaobmann erhältlich. Einzelheiten siehe Ligarundenwettkämpfe.
2.2. Gaumeisterschaften Bei allen Meisterschaften ist vor Beginn des Wettkampfes vorzulegen: Gau-Startkarte oder BTB-Startpass Ein Startrecht ohne die Vorlage einer der beiden Startkarten / Startpässe besteht nicht.
2.3. Meisterschaften über den Gau hinausgehend (Bezirk, Land und Regional) An diesen Meisterschaften kann nur mit gültigem Startpass teilgenommen werden. Startpässe können nur bei der Geschäftsstelle des BTB erworben werden. Nähere Hinweise siehe Folgeseiten.
3. Meldetermin Meldeschluss ist grundsätzlich zehn Tage vor Beginn einer Veranstaltung. Die Meldungen sind schriftlich einzureichen. Danach eingehende Meldungen werden als Nachmeldungen behandelt. Bei Abmeldungen innerhalb der Zehn-Tagefrist bzw. Nichtantreten wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
4. Meldestelle Für jede Veranstaltung ist der Empfänger der Meldung genannt.
5. Startgebühren Diese betragen gemäß Beschluss Gauturntag 2000
Startgebühren 2002 - Beiträge in EURO Einzelstarter, Turnerinnen und Turner: EUR 3,10 Einzelstarter, Jugend: EUR 2,60 Mannschaft: EUR 9,30 Kampfrichter, Nichterfüllter Einsatz: EUR 15,40 Schwimmfest, Jugend: EUR 1,80
Nachmeldungen Einzelstarter: EUR 1,30 Mannschaft: EUR 3,90 zzgl. Startgebühren
Bearbeitungsgebühr Einzelstarter: EUR 1,60 Mannschaft: EUR 5,20
Bei den Gaukinderturnfesten sowie den Gau-Schwimm-Meisterschaften erhält die Gaukasse EUR 0,45 je Starter.
6. Turnspiele Die Turnspieler regeln den Spielbetrieb innerhalb der einzelnen Fachbereiche nach eigenen Gebührenordnungen.
7. Lehrveranstaltungen Teilnahmegebühren an Lehrveranstaltungen aller Art werden in den Ausschreibungen besonders angewiesen.
8. Modalitäten Teilnahme- und Startgebühren werden durch Bankeinzugsverfahren vom Turngau eingezogen. Sonderregelungen sind in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich vermerkt.
Bei Ausstellung von Rechnungen (Bankeinzugsgenehmigung liegt nicht vor), bei Überweisungen und Barzahlungen werden zusätzliche Bearbeitungskosten mit EUR 6,- erhoben.
9. Erledigung der Startbedingungen Das Wettkampfbüro wird jeweils eine ¾ Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet. Nachzügler können durchlaufende Übungen nicht nachholen.
10. Siegerauszeichnungen Bei den Gaumeisterschaften erhalten die drei Einzelsieger die Gaumeisterschaftsmedaille in Gold, Silber und Bronze.
Die Siegermannschaft, einschließlich der Ersatzstarter, die Gaumeisterschaftsmedaille in Gold. Jeder Teilnahme erhält eine Urkunde. Alle übrigen Veranstaltungen gemäß der jeweiligen Ausschreibung.
11. Kampfrichter Die Vereine sind verpflichtet gemäß den Ausschreibungen für die einzelnen Veranstaltungen Kampfrichter namentlich bis spätestens zu Meldeschluss an den Kampfrichterobmann zu melden.
12. Kampfrichtereinsatz
Jede Geräteabteilung Turner oder Turnerinnen als Liga- oder Meisterschaftsteilnehmer hat
bis zu 3 Teilnehmer: 1 Kampfrichter bis zu 14 Teilnehmer: 2 Kampfrichter bei mehr als 14 Teilnehmer, für angefangene 7 Teilnehmer 1 Kampfrichter zu stellen.
Es können nur lizenzierte Kampfrichter eingesetzt werden. Die Lizenz gilt für ein Jahr. Die Lizenzverlängerung gilt für ein weiteres Jahr nur dann, wenn der Kampfrichter bei einer Meisterschaft gewertet, zwei Gauligaeinsätze nachgewiesen oder die Gau-Kampfrichter-Lehrgänge besucht hat.
Kampfrichter mit erloschener Lizenz können nicht eingesetzt werden. Die Gestellung der Kampfrichter geschieht unter Vereinshaftung.
13. Wettkampfordnung Geturnt wird nach dem gültigen Code Pointage.
14. Spezielle Veranstaltungen Für spezielle Veranstaltungen können diese Startbedingungen erweitert werden. Dies muss aber in der jeweiligen Ausschreibung enthalten sein.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 13. März 2008 )
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